Online Marketing Customer Experience Barriere­freiheits­stärkungs-Gesetz – was heißt das für meine Website?

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Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz – was heißt das für meine Website?
Barrierefreiheit ist Menschenrecht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, wird sie 2025 auch im Digitalen zur Pflicht. Dieses fast unaussprechliche Gesetz ist ausgesprochen wichtig für uns als inklusive Gesellschaft. Und es bietet außerdem Potenzial für Ihre Website. Was Sie über das BFSG wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. 

Rampen als barrierefreie Alternative zur Treppe oder die Lupe am Griff des Einkaufswagens – Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit kennen Sie sicher aus dem Alltag. Sie machen es Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen etwas leichter, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Ohne dabei auf externe Hilfe angewiesen zu sein oder wesentlich mehr Zeit und Energie aufwenden zu müssen, um ans gleiche Ziel zu kommen wie Menschen ohne Behinderung. Und durch das BFSG soll das zukünftig auch im Digitalen so sein. Wir als Digital-Experten geben Ihnen dazu nicht nur hilfreiches Wissen an die Hand, sondern begleiten Sie auch gerne im Prozess zur barrierefreien Website.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Barrierefreie Websites – für wen?

Digitale Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle Nutzer:innen. Sie schafft gleiche Bedingungen und macht vieles etwas einfacher. Denn barrierefreie Websites können auch mit einer Beeinträchtigung bedient werden. Davon profitieren nicht nur die rund 8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung in Deutschland. Sondern wir alle.  Denn Beeinträchtigungen können unterschiedlich ausgeprägt sein:

  • dauerhafte Beeinträchtigung bzw. Behinderung,
  • vorübergehende Beeinträchtigung, etwa durch verheilende Krankheit oder Verletzung,
  • situationsbedingte Beeinträchtigung, zum Beispiel Umgebungslärm, Multitasking o. ä.

Und sie können verschiedene Sinne und Fähigkeiten umfassen:

  • Sehen (visuelle Beeinträchtigungen),
  • Hören (auditive Beeinträchtigungen),
  • Tasten/Bewegen (sensorische bzw. motorische Beeinträchtigung),
  • Verstehen (kognitive Beeinträchtigung).

Wenn Sie Ihre Website barrierefrei gestalten, erreichen Sie mehr Menschen und verbessern die Usability für bestehende Nutzer:innen. Eine echte Win-Win-Entscheidung also.

 

Was macht (m)eine Website barrierefrei?

Eins vorab: 100 % Barrierefreiheit gibt es leider nicht. Aber es gibt zahlreiche Maßnahmen, mit denen wir auch im Digitalen Barrieren abbauen können, um Websites noch mehr Menschen noch besser zugänglich machen zu können.

Im Sinne des BFSG gelten Websites und andere digitale Angebote als barrierefrei, wenn sie die folgenden 4 Eigenschaften haben:

  • wahrnehmbar,
  • bedienbar,
  • verständlich,
  • robust.

Diese Eigenschaften müssen für alle Menschen gleichermaßen gegeben sein. Für Menschen, die in einem Bereich eine eingeschränkte Wahrnehmung haben, müssen Alternativen geschaffen werden. Relevante, nicht textliche Inhalte, sollten deshalb zum Beispiel einen Alternativtext, kurz Alt-Text, haben. Der ist Teil des HTML-Codes einer Website und bietet im Idealfall eine prägnante und aussagekräftige Beschreibung dessen, was visuelle Inhalte zeigen. So können auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen einen Eindruck davon bekommen, was zum Beispiel auf einem Bild zu sehen ist. Denn Screenreader lesen den Alt-Text vor oder spezielle Hardware gibt ihn in Blindenschrift (Braille) aus. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Wahrnehmbarkeit können Untertitel und Transkripte bei Videos oder eine einheitliche Definition von Schriften sein. Text-Hierarchien sollten beispielsweise immer im HTML-Code definiert werden, damit Screenreader eine Chance haben, die Inhalte entsprechend auditiv wiederzugeben.

Übrigens: Das baut nicht nur Barrieren ab, sondern zahlt sich auch im Sinne der Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Sie aus. Denn Suchmaschinen wie Google wissen, dass Alt-Texte Vorteile im Sinne der Barrierefreiheit bringen; das gibt erste Pluspunkte. Außerdem ist es für die Suchmaschinen so einfacher, die Inhalte Ihrer Seite in Gänze zu verstehen und zu bewerten. Und sie helfen, auch in der Bildersuche zu ranken.

Der zweite wichtige Faktor ist die Bedienbarkeit. Denn nicht alle Menschen können sowohl eine Tastatur als auch eine Maus bedienen. Deshalb sollte gewährleistet sein, dass Ihre Website auch zum Beispiel nur mit einer Tastatur, nur mit einem Screenreader oder nur mit einem Eyetracker bedienbar ist. Je besser Ihre Inhalte für verschiedene Arten der Wahrnehmung optimiert sind, desto einfacher lassen sie sich auch hinsichtlich der Bedienbarkeit anpassen.

Mindestens genauso wichtig ist, Inhalte und Strukturen verständlich zu gestalten. Das fängt bei der Navigation an und hört bei den Formulierungen von Texten auf. Sehr komplexe Strukturen sorgen bei niemandem für eine gute Nutzungserfahrung. Deshalb sollten sowohl der strukturelle Aufbau Ihrer Website als auch die Navigation möglichst einfach und logisch aufgebaut sein. Auch die Texte sollten nicht zu komplex werden und so geschrieben sein, dass alle sie verstehen - und natürlich trotzdem nach Ihrer Marke klingen.

Das letzte Merkmal einer barrierefreien Website ist die Robustheit. Das heißt nichts anderes, als dass sie auf allen gängigen Geräten und mit allen gängigen Betriebssystemen gleich gut wahrnehmbar, bedienbar und verständlich ist. Heute ist es bereits Standard, dass Websites responsiv – also sich auf verschiedene Endgeräte anpassend – designt und dementsprechend technisch umgesetzt werden. Im Rahmen einer guten Qualitätssicherung kann dieser Faktor für Barrierefreiheit also bereits abgedeckt werden, indem genau geprüft wird, ob Maßnahmen für die Wahrnehmbarkeit, die Bedienbarkeit und die Verständlichkeit auch responsiv einwandfrei funktionieren.

 

Wer bestimmt, was barrierefrei ist?

Letztendlich bestimmt der Gesetzgeber, was Inhalt des BFSG ist. Aber der hat das Rad nicht neu erfunden, sondern orientiert sich am World Wide Web Consortium (W3C). Das ist ein internationales Gremium, das in verschiedenen Bereichen Empfehlungen für Standards im Web gibt. Dessen Empfehlungen für Barrierefreiheit – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – dienen als Grundlage für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Weil sich die WCAG-Empfehlungen regelmäßig verändern, ist damit zu rechnen, dass sich der Rahmen des BFSG auch in Zukunft immer wieder daran anpasst.

Wer, was, wie? Akteure, Empfehlungen und Verordnungen im Überblick:
  • W3C – Das World Wide Web Consortium ist ein Gremium, das Standards für das Internet entwickelt. Die reichen von Barrierefreiheit über Internationalisierung bis hin zu Datenschutz und -sicherheit.
  • WCAG – Die Web Content Accessibility Guidelines sind Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C) und sollen das Internet besser zugänglich machen. Im Oktober 2023 wurde eine aktualisierte Version (2.2) veröffentlicht.
  • BITV – Das ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Sie basiert auf den WCAG-Richtlinien und ist schon so ähnlich wie das BFSG. Der Unterschied: die BITV gilt nicht für Unternehmen in der freien Wirtschaft, sondern nur für öffentliche Stellen in Deutschland, also Behörden oder staatlich betriebene Einrichtungen – und das schon seit 2018.
  • EEA – Der European Accessibility Act ist die EU-Verordnung zur Stärkung von Barrierefreiheit, die mit dem BFSG in Deutschland ab 2025 rechtlich umgesetzt wird.
  • BFSG – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kennen Sie inzwischen. Ab 2025 wird Barrierefreiheit im Digitalen zur Pflicht.

Was muss ich jetzt tun?

Zuallererst sollten Sie in Erfahrung bringen, ob Sie mit Ihrer Website an die Richtlinien des BFSG gebunden sind. Wenn Sie über Ihre Website Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, ist das der Fall. Dann sind Sie ab Mitte 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Website gemäß BFSG barrierefrei zu gestalten. Das gilt auch, wenn Sie beispielsweise nur ein Terminbuchungstool auf Ihrer Website eingebunden haben, mit dem Ihre Kund:innen einen Termin für eine Dienstleistung vereinbaren können.
Bis 2030 gibt es in Einzelfällen aber noch Übergangsregelungen, die in Paragraf 38 des BFSG
erläutert werden. Auch Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen von dem Gesetz befreit. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie den Rat eines Rechtsbeistandes einholen. Auch wir beraten Sie gerne dazu.

Um herauszufinden, wie es um die Barrierefreiheit Ihrer Website steht, können Sie selbst vorab verschiedene Tools nutzen. Ein Beispiel ist das Tool Lighthouse. Das ist nativ im Chrome Browser von Google implementiert und gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt über die Barrierefreiheit Ihrer Website. Allerdings müssen Sie bei solchen Tools beachten, dass sie nur technische Merkmale prüfen. Wenn Sie ein ausführliches und wirklich aussagekräftiges Testing wünschen, brauchen Sie Fachleute, die Ihre Seite manuell überprüfen. Auf jeden Fall sollten Sie jetzt nicht unnötig Zeit verlieren. Denn je nachdem, wie Ihre aktuelle Website aufgebaut ist, kann die Umsetzung von Barrierefreiheit ein umfassender Prozess sein. Gerne beraten wir Sie zu sinnvollen nächsten Schritten.

Und wenn Sie nicht dazu verpflichtet sein sollten, Ihre Website barrierefrei zu gestalten, spricht dennoch einiges dafür. Denn eine barrierefreie Website hat für Sie keine Nachteile; ganz im Gegenteil:
Eine barrierefreie Website ist ein Statement für Menschlichkeit und Inklusion. Und eine ideale Gelegenheit, Ihr Unternehmen, Ihre Marke und Ihre Produkte oder Dienstleistungen noch mehr Menschen zugänglich zu machen. Zudem erhöhen Maßnahmen einer barrierefreien Konzeption und Umsetzung Ihrer Website Ihre Sichtbarkeit in den Suchmaschinen. So erweitern Sie nicht nur potenziell Ihren Kund:innenkreis, sondern werden auch innerhalb bereits angesprochener Zielgruppen noch sichtbarer.

Eine barrierefreie Website als konsistenter Touchpoint? Kein Problem!

Barrierefreie Lösungen bedeuten nicht, dass Ihre Website nicht mehr ästhetisch ansprechend ist oder nicht mehr Ihrem Corporate Design (CD) entspricht. Denn vieles passiert hinter den Kulissen. Und einige barrierefreie Tools sind so konzipiert, dass sie ganz individuell an Ihr CD angepasst werden können. Je früher wir in der Konzeption Barrierefreiheit mitdenken, desto besser wird das Ergebnis. Denn so können wir auf angeflanschte Lösungen verzichten und optisch wie funktional einen konsistenten Touchpoint kreieren, der Ihre Marke einem noch breiteren Publikum zugänglich macht. 

Und was kostet mich das?

Wichtiger ist hier eigentlich die Gegenfrage: Was kostet es Sie, eine nicht barrierefreie Website zu haben? Ab Inkrafttreten des BFSG Mitte 2025 sind vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße dagegen eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Fall wird dann ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro fällig.

Aber das ist nicht alles. Denn potenzielle Kund:innen oder Geschäftspartner:innen, die auf eine barrierefreie Website angewiesen sind, landen ganz schnell bei Ihrer Konkurrenz, wenn die eine zugänglichere Website hat. Und das wird langfristig deutlich teurer, als jetzt zu handeln.

Die Kosten für einen barrierefreien Umbau Ihrer Website oder einen Website-Relaunch mit Barrierefreiheit hängen von Ihren aktuellen Voraussetzungen und Ihren Wünschen für die Website ab. Gern schauen wir uns Ihre Website an, ermitteln den Status quo und leiten daraus den notwendigen Handlungsbedarf und die Kosten gemeinsam mit Ihnen ab.

jetzt barrierefrei werden! Wir unterstützen Sie gern.

Egal, ob Sie mit Ihrer Website direkt vom BFSG betroffen sind oder nicht: Barrierefreiheit lohnt sich. Für unsere Gesellschaft, für Betroffene, Ihre (zukünftigen) Kund:innen und damit auch für Sie. Also vereinbaren Sie am besten noch heute ein Beratungsgespräch, damit Sie zum 28.06.2025 auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind. Denn Wahnsinn befreit. Auch von digitalen Barrieren.

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